Anmeldung zur Berufsschule

Auszubildende werden von ihren Ausbildungsbetrieben angemeldet. Dabei bitten wir folgendes zu beachten:

Ist Ihr Betrieb in Niedersachsen und lebt Ihr Auszubildender auch in Niedersachsen? Dann benötigen Sie eine Freistellungserklärung der Landesschulbehörde für Ihren Auszubildenden. Die Freistellung regelt den Austausch der Schulkosten, die in diesem Fall von Niedersachsen an Bremen gezahlt werden. Gemäß der Vereinbarung der Gegenseitigkeit des Schulbesuchs öffentlicher Schulen zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen vom 01.03.1996 (BrGBI. S 639), besteht bei Ihrem Auszubildenden die Pflicht, den Schulbesuch durch eine Freistellungserklärung genehmigen zu lassen.

Sollte Ihr Auszubildender seinen Wohnsitz in Bremen haben oder Ihre Firma sich in Bremen befinden, benötigen Sie keine Freistellungserklärung.

Formulare

Bitte füllen Sie die Formulare am Rechner aus, drucken sie aus und geben sie unterschrieben im Sekretariat der Berufsschule ab.