Berufsorientierungsklasse

Fachrichtung Technik und Naturwissenschaften

Ziel der Berufsorientierungsklasse ist die Förderung der Ausbildungs- und Berufsreife. Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach Beratung die Möglichkeit an der Prüfung zur Einfachen Berufsbildungsreife oder zur Erweiterten Berufsbildungsreife teilzunehmen.

Der Bildungsgang dauert ein Jahr und beinhaltet ein mindestens zweiwöchiges Praktikum. Die Maßnahme gibt fachpraktische und -theoretische Einblicke in technische Berufe und bereitet auf eine Ausbildung in diesem Bereich vor.

Bei erfolgreicher Prüfung wird ein Abschlusszeugnis mit einem Vermerk über den Erwerb der Einfachen Berufsbildungsreife oder der Erweiterten Berufsbildungsreife ausgestellt. Wurde die Prüfung zur Erweiterten Berufsbildungsreife nicht bestanden, wird bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Vermerk über den Erwerb der Einfachen Berufsbildungsreife aufgenommen.

(3) Das erfolgreich absolvierte Praktikum wird im Zeugnis aufgeführt und die im Unterricht erworbenen berufsbezogenen Kompetenzen ausgewiesen. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Praktikum ist dann gegeben, wenn die Schülerin oder der Schüler mindestens 75 Prozent der jeweiligen Dauer des Praktikums abgeleistet hat.

  • Stundentafel

    Rahmenstundentafel für die Berufsorientierungsklasse

    Wochenstunden
    Fächer
    Pflichtbereich
    Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
    Deutsch einschließlich Kommunikation/
    Gesellschaftskunde
    3
    Berufswahl- und Ausbildungsmöglichkeiten 2
    Mathematik mit Fachpraxisbezug/ 4
    Naturwissenschaften
    Englisch 2
    Sport 2
    Anwendung der Informationstechnik 2
    per Woche 15
    Fachrichtungsbezogener Lernbereich
    Fachpraxis/Fachtheorie 15
    15
  • ZUlassungsvoraussetzung

    Voraussetzungen für die Zulassung sind:

    dass die Schülerinnen und Schüler

    1. schulpflichtig sind,

    2. mindestens zehn Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben,

    3. keinen Schulabschluss erworben haben und

    4. an einer Beratung in der Jugendberufsagentur teilgenommen haben.

    Schülerinnen und Schüler, die einen ausbildungsvorbereitenden Bildungsgang bereits mit Erfolg durchlaufen haben, werden nicht zugelassen.

    Aus besonderen Gründen, die in der Person der Schülerin oder des Schülers liegen, kann die Senatorin für Kinder und Bildung eine Schülerin oder einen Schüler un- ter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Schule abweichend von den Zulassungsvoraussetzungen zulassen.

Anmeldung

ZUR AUFNAHME IN DIE BERUFSORIENTIERUNGSKLASSE

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