Sprachförderklasse mit Berufsorientierung (Vorklassen)

Aufgabe und Ziel

Ziel der Sprachförderklasse mit Berufsorientierung ist die Entwicklung von Sprachkompetenz zur Integration in die Gesellschaft und der Erwerb von grundlegenden Kenntnissen der Arbeits- und Berufswelt.
Der Schwerpunkt des Unterrichts ist das Erlernen der deutschen Sprache. Der Unterricht aller Fächer ist diesem Ziel untergeordnet und dient dem Spracherwerb. Alltags- und Arbeitssituationen bieten Sprachanlässe.
Den Schülerinnen und Schülern wird die Möglichkeit eröffnet, das Deutsche Sprachdiplom zu erwerben.

Dauer und Organisation

Der Bildungsgang dauert in der Regel ein Jahr und kann ein Praktikum beinhalten.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Zulassungsvoraussetzungen nach § 20 erfüllen und die 15 oder 16 Jahre alt sind, kann mit Genehmigung der Senatorin für Kinder und Bildung als Brücke zwischen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II ein separater Klassenverband eingerichtet werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung sind, dass die Schülerinnen und Schüler
1. schulpflichtig sind,
2. nach ihrem 14. Lebensjahr in die Bundesrepublik Deutschland immigriert sind und
3. keine oder geringe Kenntnisse in der deutschen Sprache besitzen.

Über den Stand der Sprachkompetenz  befindet die aufnehmende Schule.
Aus besonderen Gründen, die in der Person der Schülerin oder des Schülers liegen, kann die Senatorin für Kinder und Bildung eine Schülerin oder einen Schüler unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Schule abweichend von den Zulassungsvoraussetzungen des Absatzes 1 zulassen.

Abschluss/Zeugnis

Erworbene sprach- und berufsbezogene Kompetenzen werden in dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.
Form und Inhalt der Zeugnisse legt die Senatorin für Kinder und Bildung fest.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler das Deutsche Sprachdiplom.

 

Weiterführende Informationen entnehmen sie bitte der

VERORDNUNG ÜBER AUSBILDUNGSVORBEREITENDE BILDUNGSGÄNGE (AVBG-VO)

Sprachförderklasse mit Berufsorientierung (Abschnitt 4)