Informationstechnische/-r Assistent/-in

Berufsausbildung zum Informationstechnischen Assistenten (ITA)

Du interessierst dich für Computer!

Du willst wissen, wie Software entsteht!

Du willst Computernetze erstellen!

Du hast den MSA!

 

Dann bist du bei uns in der ITA genau richtig!

 
Das erwartet dich:

  • Zweijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung
  • Selbständiges Arbeiten
  • Cisco-Zertifikat
  • Methoden zum Arbeiten im Team (z.B. Scrum-Zertifikat)
  • Exkursionen
  • Prüfungsvorbereitungstage
  • Projekte mit z.B. Arduino und Rasperry PI

 Schwerpunkte:

  • Hardwareaufbau von PC-Systemen
  • Rechnernetze einrichten
  • Serversysteme erstellen
  • Softwareprogramme entwickeln
  • Datenbanken erstellen
  • IT-Sicherheit
  • Betriebliche Abläufe

So kann es weitergehen:

  • Arbeit
  • FOS 12
  • Ausbildung

Kontakt:
Bildungsgangleitung ITA

Katrin Messmer
Tel.: 0421/361-79555
E-Mail: Katrin.Messmer@schulverwaltung.bremen.de

 

  • Zulassungsvoraussetzungen

    Zulassungsvoraussetzungen für die Berufsfachschule für Assistenten, hier „Informationstechnische/-r Assistent/-in (ITA)“ am Schulzentrum Vegesack (SZV):

     

    • der Mittlere Schulabschluss, in zwei für den Bildungsgang maßgeblichen Unterrichtsfächern mindestens die Note „befriedigend“ – Der Antrag auf Zulassung ist bis zum 1. März bei der Schule (Schulzentrum Vegesack) einzureichen. –
    • Abgabe einer schriftliche Erklärung darüber, dass der / die Bewerber/-in bisher keinen Abschluss besitzt, der in diesem Bildungsgang vermittelt wird, und die Abschlussprüfung zum ITA (bisher TAI) nicht bereits endgültig nicht bestanden hat.
    • Teilnahme an einem Beratungsgespräch in der Schule, wenn die Note im Zeugnis über den MSA in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik nicht jeweils mindestens „befriedigend“ lautet.
    • Bewerberinnen und Bewerber nicht deutscher Herkunftssprache, die nicht über einen an einer deutschen Schule erworbenen MSA verfügen, müssen in einem Zulassungsverfahren ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen.
    • Nicht zugelassen werden Bewerber/-innen, die bereits über einen gleich- oder höherwertigen Abschluss als den hier zu erreichenden verfügen, oder die Abschlussprüfung des gleichen Bildungsganges endgültig nicht bestanden haben.

    Hinweis:

    In besonderen Fällen ist eine Zulassung abweichend von den vorgenannten Bedingungen durch die Senatorin für Kinder Bildung möglich. Hierzu bedarf es einer Stellungnahme der Schule. Der Antrag ist über die Schule an die Senatorin für Kinder und Bildung zu stellen.

     

  • Flyer ITA

Berufsfachschule Informationstechnische/-r Assistent/-in (ITA)

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