Basierend auf den im Bremischen Schulgesetz formulierten Bildungs- und Erziehungszielen sowie den im Leitbild der Schule niedergelegten Werten, konkretisiert diese Schulordnung die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Arbeit am SZ Vegesack.
Die Schülerschaft ist verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Unterricht und an allen Veranstaltungen der Schule, deren Besuch als verbindlich erklärt wird, teilzunehmen. Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft in der Klasse, melden die:der Klassensprecher:in oder ggf. ein:e andere:r Schüler:in das Fehlen der Lehrkraft im Sekretariat der Schule. Die Vertretungspläne und Stundenplanänderungen sind täglich zu beachten.
Jede:r hat ein Recht auf Unterricht und trägt die Verantwortung für den eigenen Lernerfolg und das eigene Handeln.
Die Grundvoraussetzungen für den Schulbesuch sind Aufmerksamkeit, Offenheit für die Unterrichtsthemen und aktive Mitarbeit. Dabei sind höfliche Umgangsformen und die Achtung anderer Meinungen und der Leistung anderer unabdingbar. Jede Form von Gewalt und Belästigung ist verboten, Konflikte werden konstruktiv und Einhaltung des Beschwerdemanagements der Schule gelöst.
Verspätungen und Versäumnisse von Schüler:innen müssen unverzüglich, spätestens am dritten Tag, unter Angabe der Gründe und – soweit möglich – der voraussichtlichen Dauer des Fehlens der:dem zuständigen Klassenlehrer:in mitgeteilt und hinreichend begründet werden.
Berufsschüler:innen müssen darüber hinaus ihren Ausbildungsbetrieb informieren und dieses gegenüber der zuständigen Klassenlehrkraft nachweisen. Bei häufigeren oder längeren Versäumnissen muss diese Begründung in Form einer ärztlichen oder amtlichen Bescheinigung erfolgen, wenn die Begründung nicht ausreichend erscheint.
Alle schuleigenen Gegenstände (insbesondere das Ipad) sind pfleglich zu behandeln. Alle am Schulleben Beteiligten sind gemeinsam für Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verantwortlich. Jede:r entsorgt ihre/seine Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter. Jede:r ist für die Sauberkeit am eigenen) Arbeitsplatz verantwortlich. Zusätzlich werden ggf. in den Klassen Ordnungsdienste organisiert, die dafür sorgen, dass die Räume nach Unterrichtsschluss sauber verlassen werden. Darüber hinaus sind die Fenster zu schließen und die Beleuchtung auszuschalten. In unserer unmittelbaren Nachbarschaft befinden sich andere Schulen und Organisationen. Alle Beteiligten verhalten sich respektvoll, freundlich und rücksichtsvoll gegenüber der Nachbarschaft.
Beschädigungen an Gebäude, Einrichtungen oder Geräten sowie Unfälle oder sonstige Schadensfälle sind im Sekretariat unverzüglich zu melden. Jede Person ist für die von ihr schuldhaft verursachten Schäden verantwortlich. Die Stadtgemeinde Bremen gewährt nur unter engen Voraussetzungen und eingeschränkt Deckungsschutz bei Beschädigung oder Verlust von Gegenständen. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherbereiche verboten.
Das Mitbringen und der Konsum von sowie der Handel mit Alkohol, Drogen und anderen Substanzen mit berauschender Wirkung, nicht genehmigte kommerzielle und politische oder religiöse Werbung, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (Waffen, Laserpointern etc.) sowie diskriminierende Symbole, Handlungen und Äußerungen jeglicher Art ist verboten.
Persönliche elektronische Geräte (Smartphones etc.) sind während des Unterrichts außerhalb der Reichweite so zu verwahren, dass sie in keiner Weise den Unterricht stören. Jede Lehrkraft kann nach eigenem Ermessen die Nutzung elektronischer Geräte zu Unterrichtszwecken erlauben. In Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen Prüfungssituationen wird allein das Mitführen elektronischer Geräte in Reichweite als Täuschungsversuch behandelt (Ausnahme: ausdrücklich zugelassene Hilfsmittel).
Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse etc.) sind der Klassenleitung und der Schulverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Schlussbemerkung Diese Schulordnung gilt für alle am Schulleben Beteiligten und Besucher der Schule. Alle Mitarbeitenden der Schule sind Schüler:innen gegenüber weisungsbefugt. Die veröffentlichten Unterrichtszeiten des Schulzentrums sowie gegebenenfalls ergänzende Verhaltensregelungen einzelner Bildungsgänge sind Bestandteile dieser Schulordnung.
Stand: 1. August 2024
§ 5 Bildungs- und Erziehungsziele
(1) Schulische Bildung und Erziehung ist den allgemeinen Menschenrechten, den in Grundgesetz und Landesverfassung formulierten Werten sowie den Zielen der sozialen Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit verpflichtet. Die Schule hat ihren Auftrag gemäß Satz 1 gefährdenden Äußerungen religiöser, weltanschaulicher oder politischer Intoleranz
(2) Die Schule soll insbesondere erziehen: