Informationstechnische/-r Assistent/-in

Bildungsgangleitung ITA

Katrin Messmer

Tel.: 0421/361-79555

Email: Katrin.Messmer@schulverwaltung.bremen.de

 

Berufsausbildung zum Informationstechnischen Assistenten (ITA)

Berufliches Lernen in Theorie und Praxis

In dieser Berufsausbildung sind Theorie und Praxis eng verzahnt.

Das Berufsbild des Informationstechnischen Assistenten umfasst das breite Spektrum der Technischen Informatik und der Anwendungsprogrammierung.

Berufliche Tätigkeiten finden sich einerseits im Bereich von Service, Wartung und Inbetriebnahme von Computersystemen und Netzwerken, andererseits dort, wo es sich um die Programmierung technischer Prozesse oder die Entwicklung von Applikationen in verschiedenen Hochsprachen geht.

Schwerpunkte der Ausbildung

Programmierung

  • Programmiersprache C#
  • Grafische Programmierung mittels .NET
  • WEB-Anwendungen
  • Datenbanken
  • Transfer zu JAVA

Netzwerktechnik

  • Aufbau von Netzen (WLAN/LAN)
  • Administration von Netzwerken
  • Router-Konfiguration
  • Aufbau und Administration von Servern

Technische Informatik

  • Digitaltechnik
  • Betriebssysteme

Datenschutz

  • Bundesdatenschutzgesetz

Zusätzliche Spezifika

  • Zweijährige Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung)
  • Weitgehend selbständiges Arbeiten in Projektform
  • Betriebspraktikum
  • Cisco-Zertifikat
  • Exkursionen
  • Prüfungsvorbereitungstage

Der Ausbildungsgang ITA soll die durch den Einsatz von Computer- bzw. Mikrocomputersystemen entstandene Lücke zwischen rein hardwareorientierten Tätigkeitsfeldern und softwareorientierten Tätigkeitsfeldern (z. B. zwischen denen des Informationselektronikers und des Programmierers oder Informatikers) schließen.

  • Zulassungsvoraussetzungen

    Zulassungsvoraussetzungen für die Berufsfachschule für Assistenten, hier „Informationstechnische/-r Assistent/-in (ITA)“ am Schulzentrum Vegesack (SZV):

     

    • der Mittlere Schulabschluss, in zwei für den Bildungsgang maßgeblichen Unterrichtsfächern mindestens die Note „befriedigend“ – Der Antrag auf Zulassung ist bis zum 1. März bei der Schule (Schulzentrum Vegesack) einzureichen. –
    • Abgabe einer schriftliche Erklärung darüber, dass der / die Bewerber/-in bisher keinen Abschluss besitzt, der in diesem Bildungsgang vermittelt wird, und die Abschlussprüfung zum ITA (bisher TAI) nicht bereits endgültig nicht bestanden hat.
    • Teilnahme an einem Beratungsgespräch in der Schule, wenn die Note im Zeugnis über den MSA in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik nicht jeweils mindestens „befriedigend“ lautet.
    • Bewerberinnen und Bewerber nicht deutscher Herkunftssprache, die nicht über einen an einer deutschen Schule erworbenen MSA verfügen, müssen in einem Zulassungsverfahren ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen.
    • Nicht zugelassen werden Bewerber/-innen, die bereits über einen gleich- oder höherwertigen Abschluss als den hier zu erreichenden verfügen, oder die Abschlussprüfung des gleichen Bildungsganges endgültig nicht bestanden haben.

    Hinweis:

    In besonderen Fällen ist eine Zulassung abweichend von den vorgenannten Bedingungen durch die Senatorin für Kinder Bildung möglich. Hierzu bedarf es einer Stellungnahme der Schule. Der Antrag ist über die Schule an die Senatorin für Kinder und Bildung zu stellen.

     

  • Flyer ITA

Berufsfachschule Informationstechnische/-r Assistent/-in (ITA)

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